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Die BKK Kassana versichert Familien-
angehörige beitragsfrei in der Kranken-
versicherung und in der Pflegeversicherung.

Folgende Familienangehörige versichern wir beitragsfrei in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung:
Um die Voraussetzungen der Familienversicherung zu erfüllen, müssen sich die Familienangehörigen gewöhnlich in Deutschland aufhalten und dürfen
Zum Gesamteinkommen zählen u. a. folgende Einnahmearten.
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen nicht zum Gesamteinkommen.
Kinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres versichert werden. Darüber hinaus können sie versichert werden bis
Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist.
Wenn Ihr Ehegatte selbst Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist, können Ihre Kinder bei der BKK Kassana familienversichert werden.
Ist bei Verheirateten das Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich krankenversichert und seine Einnahmen liegen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze, ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich. In diesem Fall empfiehlt sich eine freiwillige Mitgliedschaft für die Kinder.
Den Familienfragebogen für die beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier zum Download:
Antrag auf Familienversicherung
Möchten Sie Stief- oder Enkelkinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufnehmen, nehmen Sie bitte mit unserer Service-Hotline Kontakt auf.
Die BKK Kassana benötigt Kenntnis über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert, sich der Familienstand oder das Einkommen ändert oder ein Kind auf die Welt kommt. Bitte weisen Sie diese Änderungen durch Kopien der amtlichen Unterlagen (Heirats- oder Geburtsurkunde) nach.
Unabhängig davon sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Deshalb steht einmal jährlich bei allen Krankenkassen die Überprüfung der Familienversicherung an. Mit dieser Überprüfung wird der Beweis für den Fortbestand der kostenfreien Familienversicherung geführt. Wer den Fragebogen nicht an seine Krankenkasse zurückschickt, verliert rückwirkend den Versicherungsschutz für seine beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn Sie von uns postalisch Fragebögen zum Ausfüllen bekommen.