BKK Kassana

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Wir versichern Ihre Angehörigen

Sicherheit für die ganze Familie.

Die BKK Kassana versichert Familien-
angehörige beitragsfrei in der Kranken-
versicherung und in der Pflegeversicherung.

Familienfreundlich!

Folgende Familienangehörige versichern wir beitragsfrei in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie leibliche Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend das Mitglied sorgt
  • Pflegekinder, wenn das Mitglied diese nicht beruflich pflegt und wenn diese in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern leben
  • Adoptivkinder sowie Adoptionspflegekinder, wenn sie mit der Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert werden sollen und mit dem Mitglied bereits in häuslicher Gemeinschaft leben

Um die Voraussetzungen der Familienversicherung zu erfüllen, müssen sich die Familienangehörigen gewöhnlich in Deutschland aufhalten und dürfen

  • nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sein
  • mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen nicht von der Versicherungspflicht befreit sein (z. B. Beamte)
  • nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein
  • kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 365 € monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Einkommensgrenze 400 €.

Begriff Gesamteinkommen

Zum Gesamteinkommen zählen u. a. folgende Einnahmearten.

  • Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Renten (auch Hinterbliebenenrenten)
  • steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen

Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen nicht zum Gesamteinkommen.

Altersgrenze für Kinder

Kinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres versichert werden. Darüber hinaus können sie versichert werden bis

  • zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht beschäftigt oder selbstständig tätig sind
  • zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland leisten
  • über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wird. In diesem Fall verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum der gesetzlichen Dienstpflicht. Das gilt auch für gesetzliche Dienste, die die Wehrpflicht ersetzen, wie zum Beispiel der Entwicklungsdienst

Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Voraussetzung ist, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist.

Weitere Voraussetzungen

Wenn Ihr Ehegatte selbst Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist, können Ihre Kinder bei der BKK Kassana familienversichert werden.

Ist bei Verheirateten das Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich krankenversichert und seine Einnahmen liegen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze, ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich. In diesem Fall empfiehlt sich eine freiwillige Mitgliedschaft für die Kinder.

Den Familienfragebogen für die beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier zum Download:

25-08-2011_0918_936.pngAntrag auf Familienversicherung

Möchten Sie Stief- oder Enkelkinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufnehmen, nehmen Sie bitte mit unserer Service-Hotline Kontakt auf.

Ergänzender Hinweis:

Die BKK Kassana benötigt Kenntnis über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert, sich der Familienstand oder das Einkommen ändert oder ein Kind auf die Welt kommt. Bitte weisen Sie diese Änderungen durch Kopien der amtlichen Unterlagen (Heirats- oder Geburtsurkunde) nach.

Unabhängig davon sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Deshalb steht einmal jährlich bei allen Krankenkassen die Überprüfung der Familienversicherung an. Mit dieser Überprüfung wird der Beweis für den Fortbestand der kostenfreien Familienversicherung geführt. Wer den Fragebogen nicht an seine Krankenkasse zurückschickt, verliert rückwirkend den Versicherungsschutz für seine beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn Sie von uns postalisch Fragebögen zum Ausfüllen bekommen.

 
 

Service TelefonKostenlose Service-Hotline
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