BKK Kassana

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Bereits jetzt entschieden: Kein Zusatzbeitrag für 2012, Attraktive Leistungen und exclusive Gesundheitsangebote. Werden Sie jetzt Kunde der BKK-Kassana.

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Herzlich willkommen
zu mehr Nähe, Leis-
tung und Service.

Als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin
genießen Sie bei uns den umfangrei-
chen Versicherungsschutz der gesetz-
lichen Vorgaben und eine ganze Reihe
von zusätzlichen Vorteilen, die manch-
mal auch einmalig in Deutschland sind.

Klar geregelt - die "Jahresarbeitsentgeltgrenze"

Der Gesetzgeber hat in seinen Statuten für das deutsche Gesundheitswesen festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen bei 50.850 € im Jahr (brutto) oder darunter liegt, versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Liegt das Einkommen darüber wird aus der Pflichtversicherung automatisch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Am Leistungsspektrum oder den Beitragssätzen ändert sich dabei rein gar nichts.

  • Kranken-
    versicherung
  • Pflege-
    versicherung
  • Arbeitslosen- und
    Rentenversicherung
  • Mitglied
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Die Beiträge zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für alle gesetzlich krankenversicherten Mitglieder 1,95 % und gilt einheitlich in ganz Deutschland.

Für kinderlose Mitglieder gibt es eine Erhöhung dieses Satzes auf 2,2 % (+ 0.25 %) wenn

  • die Mitglieder nach dem 31.12.1939 geboren wurden
  • und das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Die Erhöhung wird in dem Monat, der auf die Vollendung des 23. Lebenjahres folgt, wirksam.

Anteilige Zahlung vom Arbeitgeber

Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung beträgt 0,975 %. Einzige Ausnahme: das Bundesland Sachsen, dort ist der Anteil auf 0,475 % reduziert).

Die Berechnung erfolgt aus dem Brutto-Arbeitsentgelt und endet wiederum an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die BBG liegt für 2012 wie auch in der Krankenversicherung bei 3.825 €.

 
 

Service TelefonKostenlose Service-Hotline
0800 70 800 1000
Mo-Fr von 8-18 Uhr

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