Die Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für alle gesetzlich krankenversicherten Mitglieder 1,95 % und gilt einheitlich in ganz Deutschland.
Für kinderlose Mitglieder gibt es eine Erhöhung dieses Satzes auf 2,2 % (+ 0.25 %) wenn
- die Mitglieder nach dem 31.12.1939 geboren wurden
- und das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Die Erhöhung wird in dem Monat, der auf die Vollendung des 23. Lebenjahres folgt, wirksam.
Anteilige Zahlung vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung beträgt 0,975 %. Einzige Ausnahme: das Bundesland Sachsen, dort ist der Anteil auf 0,475 % reduziert).
Die Berechnung erfolgt aus dem Brutto-Arbeitsentgelt und endet wiederum an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die BBG liegt für 2012 wie auch in der Krankenversicherung bei 3.825 €.



