Beiträge im Detail
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt sowohl für pflicht- als auch für freiwillig Versicherte 15,5%. Die Basis, auf die sich dieser Prozentsatz bezieht ist das Brutto-Arbeitsentgelt. Allerdings wird - unabhängig von der tatsächlichen Höhe - das Arbeitsentgelt mit maximal 3.825 € als Rechengröße herangezogen. Auch wer deutlich mehr verdient, zahlt ab dieser 'Beitragsbemessungsgrenze (BBG)' nicht mehr Beitrag.
Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft Hand in Hand
Die 15,5 % teilen sich der Arbeitgeber (7,3 %) und die Versicherten (8,2 %). Ein Rechenbeispiel kann diesen Sachverhalt erläutern:
Bei einem angenommenen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 3.200 € ergibt sich
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ein Arbeitnehmeranteil (8,2 %) |
262,40 € |
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ein Arbeitgeberanteil (7,3 %) |
233,60 € |



