BKK Kassana

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Bereits jetzt entschieden: Kein Zusatzbeitrag für 2012, Attraktive Leistungen und exclusive Gesundheitsangebote. Werden Sie jetzt Kunde der BKK-Kassana.

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Herzlich willkommen
zu mehr Nähe, Leis-
tung und Service.

Als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin
genießen Sie bei uns den umfangrei-
chen Versicherungsschutz der gesetz-
lichen Vorgaben und eine ganze Reihe
von zusätzlichen Vorteilen, die manch-
mal auch einmalig in Deutschland sind.

Klar geregelt - die "Jahresarbeitsentgeltgrenze"

Der Gesetzgeber hat in seinen Statuten für das deutsche Gesundheitswesen festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen bei 50.850 € im Jahr (brutto) oder darunter liegt, versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Liegt das Einkommen darüber wird aus der Pflichtversicherung automatisch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Am Leistungsspektrum oder den Beitragssätzen ändert sich dabei rein gar nichts.

  • Kranken-
    versicherung
  • Pflege-
    versicherung
  • Arbeitslosen- und
    Rentenversicherung
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Beiträge im Detail

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt sowohl für pflicht- als auch für freiwillig Versicherte 15,5%. Die Basis, auf die sich dieser Prozentsatz bezieht ist das Brutto-Arbeitsentgelt. Allerdings wird - unabhängig von der tatsächlichen Höhe - das Arbeitsentgelt mit maximal 3.825 € als Rechengröße herangezogen. Auch wer deutlich mehr verdient, zahlt ab dieser 'Beitragsbemessungsgrenze (BBG)' nicht mehr Beitrag.

Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft Hand in Hand

Die 15,5 % teilen sich der Arbeitgeber (7,3 %) und die Versicherten (8,2 %). Ein Rechenbeispiel kann diesen Sachverhalt erläutern:

Bei einem angenommenen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 3.200 € ergibt sich

ein Arbeitnehmeranteil (8,2 %)       

262,40 €

ein Arbeitgeberanteil (7,3 %)

233,60 €

 
 

Service TelefonKostenlose Service-Hotline
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