Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslostenversicherung beträgt 3,0 % und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Der Beitrag wird aus dem Brutto-Arbeitsentgelt - höchstens aus 5.600 € monatlich bzw. 4.800 € pro Monat in den neuen Bundesländern - berechnet.
Zur Rentenversicherung sind aktuell 19,6 % aus dem Arbeitsentgelt zu bezahlen. Der Arbeitgeber trägt auch hieran die Hälfte. Es gelten die bei der Arbeitslosenversicherung genannten Höchstgrenzen für die Berechnung.



