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Einführung der
elektronischen
Gesundheitskarte

Einholung der Passbilder
und Kartenaustausch haben begonnen

Die eGK - jetzt in aller Munde bald in allen Geldbeuteln.

Die Vorankündigung zur Einführung der neuen, elektronischen Gesundheitskarte haben Sie bestimmt unserer Internetseite und/oder den Medien entnommen. Jetzt beginnen wir mit den konkreten Vorbereitungen des Austauschs.

Dazu gehört einerseits die Durchführung des noch für 2011 notwendigen Austauschs der Karten von 10 % unserer Versicherten. Andererseits beginnen wir mit der Einholung der Passbilder, die für die Ausstellung der Karten für alle Versicherten ab 15 Jahren erforderlich ist.

Um Ihnen die konkreten Schritte zu erläutern, haben wir im Folgenden verschiedene Fragen zur Karte an sich und zur Bildbeschaffung im Besonderen zusammengestellt.

Direktlink zum Passbild-Upload

Wer bekommt noch 2011 eine neue Karte?

Im Jahr 2011 werden nur ein Teil unserer Versicherten unter 15 Jahren die neue elektronische Gesundheitskarte erhalten. Da der Gesetzgeber nur eine 10-prozentige Ausstattung im Jahr 2011 fordert und für Versicherte unter 15 Jahren kein Lichtbild erforderlich ist, haben wir uns für dieses Vorgehen entschieden. Die Zusendung erfolgt automatisch.
Die Karte behält übrigens auch dann Ihre Gültigkeit, wenn das 15. Lebensjahr danach überschritten wird. Wir nehmen von unserer Seite aus Kontakt mit Ihnen auf, um ein Lichtbild anzufordern und dann eine neue Karte mit Foto auszustellen.

Kann die bisherige Krankenversichertenkarte vernichtet werden?

So war es - eigentlich - vorgesehen, aber in der Praxis sieht es so aus, dass noch nicht alle Arztpraxen die neuen Lesegeräte installiert haben. Deshalb ist es sicher besser, eine Zeit lang beide Karten mit sich zu führen und im Fall der Fälle dem Arzt die alte Karte zu übergeben.

Wann erhalten die Versicherten, die 2011 nicht berücksichtigt wurden,
die neue Karte?

Der Austausch der Karten für alle unsere Versicherten ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Um termingerecht im ersten Quartal 2012 mit der Ausstellung der neuen eGK beginnen zu können, benötigen wir allerdings von allen Versicherten ab 15 Jahren ein Passbild. Deshalb beginnen wir ab sofort mit der Einholung von entsprechenden Lichtbild-Portraits unserer Versicherten.

Wie erfolgt die Einholung der Passbilder?

Dazu erhalten alle Versicherten einen Brief, in dem alle weiteren Schritte erläutert werden. Die Zusendung der Bilder kann entweder per Post oder online im Internet per Upload-Verfahren erfolgen. Bitte senden Sie uns keine Bilddaten per E-Mail, da eine Sicherstellung Ihrer Identität über diesen Weg nicht eindeutig gewährleistet ist.

Sind besondere Vorgaben bei der Fotografie zu beachten?

Für die Passbilder gibt es gewisse Vorgaben, um Missbrauch und Juxbilder von vorne herein auszuschließen. Es sind allerdings keine Profibilder eines Fotografen erforderlich. Wenn sie den Anforderungen entsprechen, sind auch selbst erstellte Portraitaufnahmen aus der eigenen Digitalkamera zugelassen. Bitte informieren Sie sich hier vor der Einsendung ausführlich darüber (Vorgaben zum Bild im neuen Personalausweis gelten analog zur eGK).
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Kosten für die Erstellung der Passbilder nicht übernehmen können und auch die uns überlassenen Bildvorlagen nicht an Sie zurücksenden werden.

Wie sieht es mit dem Datenschutz bei der Bildzusendung und den Bilddaten aus?

Die persönlichen Bildvorlagen (konventionelle Fotos) werden in einem abgesicherten Verfahren direkt nach der Digitalisierung vernichtet. Die digitalisierten Bilder werden unter Wahrung aller erforderlichen Sicherheitsvorgaben gespeichert (liegen somit für die Produktion von Ersatz- oder Neukarten vor und müssen nicht nochmals eingeholt werden). 6 Monate nach Beendigung der Mitgliedschaft bei der BKK Kassana werden die Bilddaten endgültig gelöscht.

Gibt es Ausnahmen von der Lichtbild-Verpflichtung?

Eine Ausnahme von der Lichtbild-Verpflichtung bilden nur Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können. Sie erhalten - wie alle Versicherten unter 15 Jahren - nach entsprechender Überprüfung des Sachverhaltes eine Gesundheitskarte ohne Bild.

 

Grundsätzliche Hinweise zur neuen, elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
       finden Sie auf der Seite des Bundeministeriums für Gesundheit (BMG).

 
 

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