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Volle drei Jahre lang (gesetzliche Bindungsfrist) erhalten Sie immer zu Beginn des Vertragsjahres 150 € Prämie1 ausbezahlt. Gleichzeitig genießen Sie trotz der Prämie unseren vollen Versicherungsschutz2, der weit über das gesetzliche Maß hinausgeht, ohne dass Sie einen Zusatzbeitrag bezahlen müssen (derzeit ausgeschlossen bis einschließlich 2012).
Alle Vorsorgeuntersuchungen und Besuche beim Arzt, bei denen Sie ohne ein Rezept für Arznei- oder Heilmittel auskommen, ändern die Prämienberechnung nicht (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist übrigens kein Rezept).
Sollten Sie im Fall eines Falles doch einmal ein Medikament verschrieben oder sonstige Heilmaßnahmen verordnet bekommen, so verrechnen wir diese Kosten nach Aufwand mit der Prämie des Folgejahres. Allerdings nur bis zu einer Gesamthöhe von 160 € pro Jahr. Darüber hinaus tragen wir die Kosten in vollem Umfang.
Unsere Erfahrung lehrt uns aber: gerade Azubis sind fast nie krank. Jung und gesund zu sein zahlt sich bei uns eben vielfach aus!
Der kombinierte Mitgliedsantrag inklusive Einschreibung in den Wahltarif steht hier für Sie als PDF-Formular zur Verfügung. Online ausfüllen, ausdrucken, zweimal unterschreiben und uns zuschicken! Dann sind die ersten Prämien-Euros möglicherweise schon auf Ihrem Konto3, bevor Sie auch nur einen Finger krumm gemacht haben. Denn die erste Prämie erhalten Sie in voller Höhe sofort nach Vertragsbestätigung.
1 Die Prämie beträgt max. 150 € pro Jahr, höchstens jedoch 20 % des individuellen Jahresbeitrags zur Krankenversicherung. Eine Begrenzung auf 20 % tritt ein, wenn Ihr Jahresbeitrag zur Krankenversicherung unter 750 € liegt.
2 In dieser Online-Produktpräsentation werden die Leistungen nur in Auszügen dargestellt. Grundlage für den Versicherungsschutz ist die Leistungsbeschreibung in der Satzung der BKK Kassana.
3 Das Einschreiben in den Wahltarif AzubiPro150 wird im Folgemonat des Antragseinganges wirksam.