Selbstständige tragen ein wirtschaftliches Risiko.
Wir greifen Ihnen bei Krankheit unter die Arme.
Dieser Tarif ermöglicht Selbstständigen und Freiberuflern (Künstler und Publizisten), sich gegen finanzielle Ausfälle im Krankheitsfall abzusichern.
Selbstständige
Als Selbstständiger können Sie nach dem 43. Krankheitstag mindestens 90 €, maximal jedoch 200 € Krankengeld pro Tag erhalten. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach der individuellen Prämienzahlung. Das frei gewählte Krankengeld darf dabei das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht übersteigen (Nachweispflicht).
Sie können aus 12 unterschiedlichen Prämienzahlungsmodellen (mindestens 90 € Krankengeld, maximal 200 €, jeweils in 10-€-Stufen) wählen. Eine Übersicht der Modelle finden Sie hier.
Künstler und Publizisten
Diese Gruppe von Freiberuflern kann für eine einheitliche Monatsprämie in Höhe von 26,40 € ein Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit an und längstens bis zum 42. Tag erhalten.
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem individuellen, tatsächlichen Verdienstausfall, der uns von Seiten der Künstlersozialkasse gemeldet wird.



