IgV ist, wenn alle gewinnen
Im medizinischen Bereich gibt es sie wirklich, die oft beschworenen Win-win-Situationen. Für ein breites Spektrum an Behandlungs- und Vorsorge-Themen haben wir meist mit regionalen Leistungserbringern Verträge abgeschlossen, die eine koordinierte Versorgung und Vernetzung aller (fach-)ärztlichen und nicht-ärztlichen, stationären und ambulanten Bereiche garantieren. Gegebenenfalls sind sogar Apotheken mit in dieses Netzwerk eingebunden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Doppeluntersuchungen, Parallelbehandlungen und Mehrfachmedikation werden vermieden, Termin- und Sprechstunden-Wartezeiten minimiert. Im Endeffekt führt diese effizientere Versorgung zu kürzeren Behandlungszeiten, was Sie ebenso schätzen wie die an der Behandlung beteiligten Bereiche.
Ein denkbar breites Spektrum
Das Feld der bereits geschlossenen Verträge reicht von ambulaten Operationen, ambulanter Chemotherapie über Reproduktionsmedizin und Essstörungen bis zu Osteoporose und die optimierte Überwachung der kindlichen Entwicklung (BKK Starke Kids). Bei Fragen zum kompletten Spektrum unserer integrierten Versorgungsverträge sprechen Sie uns am besten direkt an. Gemeinsam klären wir ab, welcher Vertrag für Sie in Frage kommt und beraten Sie, welches die nächsten konkreten Schritte sein könnten.
Einschreibung beim und durch den Hausarzt
Grundsätzlich ist die Einschreibung in einen Wahltarif zur integrierten Versorgung bei uns lediglich eine freiwillige und formale Bestätigung einer bereits erfolgten Einschreibung bei Ihrem Arzt.
D.h., nur wenn Ihr behandelnder Arzt Sie in einen von uns unterstützten IgV-Vertrag für eine bestimmte Behandlungsform eingeschrieben hat, (Ihr Arzt kennt unsere Angebotspalette in der Regel genau), können Sie durch Ihre Wahl des entsprechenden Tarifs die ärztliche Einschreibung formal bestätigen. Ohne die zusätzliche Bestätigung bei uns entstehen Ihnen übrigens keinerlei Nachteile in der Versorgung.



