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Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind, können Sie die
Mitgliedschaft unter Berücksichtigung
einer 18-monatigen Bindungsfrist mit
einer Kündigungsfrist von 2 Monaten
jederzeit kündigen.

Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum bei der bisherigen Krankenkasse.
Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft im Februar bis zum 29. April. Sie können dann bei der BKK Kassana
zum 01. Mai Mitglied werden und von unseren vielfältigen Mehrleistungen bereits ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft ohne jegliche Wartezeiten profitieren.
Einen Kündigungsvordruck können Sie hier downloaden:
Nach Übersendung der Kündigung an Ihre bisherige Krankenkasse ist diese verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zu übersenden. Diese reichen Sie bitte zusammen mit dem ausgefüllten Mitgliedschaftsantrag bei uns ein. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Beginn der Mitgliedschaft Ihre BKK Kassana Versichertenkarte. Sie wünschen die kostenfreie Familienversicherung für Ihre Angehörigen? Einen entsprechenden Familienfragebogen können Sie hier downloaden.
Den Mitgliedschaftsantrag, die Kündigungsbestätigung und sofern gewünscht den Familienversicherungs-
fragebogen senden Sie uns bitte innerhalb der Kündigungsfrist per Post oder per Fax zu. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Ende der Familienversicherung (z.B. bei Beginn einer Ausbildung)
Bei bisher Familienversicherten ist keine Kündigung der Vorkasse notwendig. Sie können im Voraus für den Beginn der Ausbildung oder einer Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung den Mitgliedschaftsantrag an die BKK Kassana übersenden. Die Abmeldung der Familienversicherung bei der Vorkasse übernehmen selbstverständlich wir für Sie.
Ihre Krankenkasse erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen:
Verlangt Ihre bisherige Krankenkasse zukünftig einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, so haben Sie bis zur erstmaligen Fälligkeit ein Sonderkündigungsrecht. Ohne Einhaltung der sonst üblichen 18-monatigen Bindungsfrist können Sie die Mitgliedschaft ebenfalls zum Ende des übernächsten Monats kündigen. In diesem Fall müssen Sie auch nicht den Zusatzbeitrag oder den erhöhten Zusatzbeitrag bis zum Ablauf der Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse bezahlen. Diese Regelung gilt übrigens auch für Krankenkassen, die bisher eine Prämie ausgeschüttet haben, diese jedoch verringern oder wieder abschaffen.