Mehr Biss bei Zahnkorrekturen in Bayern
Gesunde und schöne Zähne tragen nachweislich und wesentlich zu unserem ganzheitlichen Wohlbefinden bei. Darum legen gerade junge Menschen zurecht Wert auf innovative Behandlungsmethoden, wenn es um notwendige Korrekturen an den Zähnen geht. Manche Komfort-Maßnahmen sind aber im gesetzlichen Rahmen der Krankenkassenleistungen nicht abgedeckt. BKK Kassana-Versicherte in Bayern profitieren nun seit 1. Juli 2011 von unserem KFO-Qualitätsvertrag: dieser Vertrag sichert Ihnen mehr Vorteile in Sachen Behandlungsqualität, deckt einen über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden Behandlungsumfang ab und hilft Ihnen, Zeit zu sparen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Kostenübernahme für verschiedene Spezialbrackets für bequemeres Anwenden und schönere Zahnoptik bereits während der Behandlung
- Eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr bei festsitzenden Spangen
- Ausführliche Beratung durch den Kieferorthopäden/Zahnarzt vor und während der KFO-Behandlung
- Keine zeitlichen Verzögerungen durch Vertretungsregelungen unter den qualifizierten KFO-Ärzten
- Max. 30 Minuten Wartezeit in der Praxis auf Ihren Behandlungstermin
Diese Leistungen erhalten Sie als Mitglied der BKK Kassana natürlich kostenlos.
Gemeinsam zum Erfolg
Bei allen kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen erfolgt die Erstattung der Kosten in zwei Schritten: 80% rechnen wir mit dem behandelnden Arzt sofort ab, 20% zahlen Sie an den Arzt direkt. Ist die qualitätsoptimierte Zahnkorrektur nachweislich erfolgreich abgeschlossen, übernehmen wir die Kosten in Höhe des geleisteten Eigenanteils gerne im Nachhinein.
Bei Zahnkorrekturen sind die Patienten – in der Regel ja Ihre Kinder – zu einer Mitwirkung verpflichtet, da sich der Behandlungserfolg nur bei konsequenter Anwendung der verordneten Maßnahmen im empfohlenen Rahmen auch einstellen wird.
Deshalb: arbeiten Sie aktiv mit, um den Erfolg möglich zu machen. Es lohnt sich – finanziell für Sie und insbesondere für die Gesundheit Ihres Kindes.
Jetzt entscheiden und sofort profitieren!
Wenn Sie eine Behandlung innerhalb unseres KFO-Qualitätsvertrages wünschen (was derzeit auch bedeutet, dass Sie aktuell Ihren Wohnsitz in Bayern haben), dann sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden/Zahnarzt, ob er bereits an diesem Vertrag teilnimmt (eine entsprechende Liste finden Sie hier). Ist dies der Fall, dann wird er Ihnen Ihre Teilnahmeerklärung einfach aushändigen, ansonsten kann er jederzeit dem Vertrag beitreten, oder Sie wenden sich an einen bereits teilnehmenden Kieferorthopäden oder Zahnarzt.
Übrigens: Sie können auch noch am KFO-Qualitätsvertrag teilnehmen, wenn die Behandlung schon begonnen hat – bis zum 6. Behandlungsquartal!
Einen Auszug aus unserem umfangreichen Leistungsprogramm entnehmen Sie unserer Leistungsbroschüre, die Sie hier downloaden können:



