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Der Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung liegen auf der Hand.

Der Gesetzgeber hat allen Krankenkassen ein umfangreiches Leistungspaket vorgeschrieben. Es ist
die Grundlage einer lückenlosen Regelversorgung für die vorbeugende Gesunderhaltung, für den Fall
der Krankheit sowie die Nachsorge/Rehabilitation.
Sie haben Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Behandlung nach den neuesten anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung. Bei der BKK Kassana können Sie unter allen Vertragsärzten frei wählen - denn Sie wissen am besten, welchem Arzt Sie vertrauen wollen.
Wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen, haben Sie auch für die zahnärztliche Behandlung vollen Versicherungsschutz bei freier Wahl unter den zugelassenen Vertragszahnärzten. Dabei übernehmen wir nicht nur die Kosten im akuten Beschwerdefall, sondern auch für vorbeugende Behandlungen, wie beispielsweise Beratungen in Zahnpflege und Mundhygiene oder Parodontose-Behandlungen. Die gesetzliche Praxisgebühr wird erhoben.
Ist eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, haben Sie Anspruch auf eine Versorgung, die auch aufwendige Operationen und moderne Behandlungsmethoden (z.B. Herzoperationen, Transplantationen) umfasst. Auch hier haben Sie freie Wahl bei allen Vertragshäusern der BKK Kassana unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlung.
Wir zahlen alle ärztlich erforderlichen Medikamente und Verbandmittel unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen. Ein Plus für unsere Versicherten: vergünstigter Bezug durch Zusammenarbeit mit Versandapotheken und anderen Vertragspartnern.
Geben Sie dem Krebs keine Chance! Weil krankheitsbedingte Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Heilungschancen durch die Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich ab dem 20. Lebensjahr einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen.
Bei Männern ab Beginn des 45. Lebensjahres umfassen diese Maßnahmen die Früherkennung von Prostatakrebs, des äußeren Genitales und der Haut sowie ab dem 50. Lebensjahr des Dickdarms.
Wir übernehmen die Kosten für den Gesundheits-Check-Up ab 35 Jahren. Dieser bezieht sich insbesondere auf Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselstörungen sowie Hautkrebsvorsorge.
Dazu zählen ebenso Reha-Sport (Herzsportgruppen, Rheuma-Funktionstraining, etc.) wie Patientenschulungen (Diabetes, Bluthochdruck, Neurodermitis, etc.). Darüber hinaus beraten wir Sie und übernehmen die Kosten für Wiedereingliederungsmaßnahme in Arbeit, Beruf und Gesellschaft.
Wir übernehmen – unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen – die Kosten für alle Maßnahmen, die der Heilung, Besserung oder Linderung von Krankheiten dienen, wie beispielsweise Massagen, Krankengymnastik, medizinische Bäder, Bewegungs- und Beschäftigungstherapie, Sprachbehandlung, Inhalationen.
Neben einem umfassenden Versicherungsschutz während der Schwangerschaft, der Entbindung und Nachbehandlung übernehmen wir auch die Kosten der ärztlichen Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung oder 50 % für Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft.
Wir übernehmen sämtliche im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Entbindung entstehender Kosten. Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist zahlen wir Mutterschaftsgeld. Ebenso beraten wir Sie in allen Fragen rund um das staatliche Erziehungsgeld und der Elternzeit. In dieser Zeit erhalten Sie (i.d.R. bis zu 3 Jahre beitragsfrei) den vollen Versicherungsschutz der BKK Kassana.
Nachdem uns der Behandlungsplan Ihres Zahnarztes vorliegt, übernehmen wir die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie als „Bonus“ 10 % bzw. 20 % der Gesamtkosten als Gutschrift.
Wenn z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen erforderlich werden, übernehmen wir die Kosten in Höhe von 50 %. Sofern Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 65 %. In Härtefällen können wir Ihren Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen. Bitte sprechen Sie mit uns vor Behandlungsbeginn.
Wenn Brillen oder Kontaktlinsen benötigt werden, übernehmen wir für Kinder und Jugendliche die Kosten der Gläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser). Ohne Altersbe-
grenzung werden Brillen (einschl. Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augen-
verletzungen/-erkrankungen vorliegen.
Sie erhalten von uns nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, unter Beachtung der Leistungsbemessungsgrenze, Krankengeld in Höhe von 70 % Ihres Bruttolohnes, höchstens jedoch 90 % Ihres Nettolohnes. Im Regelfall übernimmt die BKK Kassana zusätzlich die Hälfte der Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie selbst sind während dieser Zeit beitragsfrei versichert!
Wir zahlen Kinderkrankengeld, sofern keine Entgeltfortzahlung erfolgt und das erkrankte Kind jünger als 12 Jahre ist – bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze. Für die Betreuung schwerstkranker Kinder zahlen wir Kinderpflegekrankengeld ohne zeitliche Befristung.
Die Betreuung Sterbenskranker ist bei der BKK Kassana kein Tabu-Thema. Die BKK Kassana übernimmt sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Hospizbetreuung einen großen Teil der Kosten. Die Betreuung im Hospiz ist darauf ausgerichtet, dass sterbenskranke Menschen bis zum Tod ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben führen können.
Wir übernehmen die Kosten für medizinisch erforderliche Fahrten zur stationären Behandlung abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils. Zudem werden in Ausnahmefällen Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen. Welche Fälle als Ausnahme gelten, erfahren Sie bei unserer Kundenbetreuung. Sprechen Sie mit uns.
Bei den gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligungen gelten die Härtefallregelungen, bei der bestimmte Personenkreise von Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen befreit sind. Alle Detailinformationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Kundenbetreuung.
In den meisten europäischen Ländern genießen Sie unseren gesetzlichen Versicherungsschutz durch entsprechende Abkommen und Verträge. Sprechen Sie, bevor Sie eine Auslandsreise planen, mit Ihrer Kundenbetreuung.
Ihre Familienangehörigen erhalten den vollen Versicherungsschutz der BKK Kassana, ohne eigene Beiträge zu zahlen. Für Kinder endet die Familienversicherung grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr; für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung mit dem 25. Lebensjahr (ggf. verlängert sich der Versicherungs-
schutz um die Zeit des Wehr- oder Zivildienstes). Jugendliche, die nicht erwerbstätig sind, erhalten ebenfalls bis zum 23. Lebensjahr vollen Versicherungsschutz. Für behinderte Kinder, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können, gibt es keine Altersgrenze. Wenn Sie Fragen zur Familienversicherung haben oder detaillierte Informationen für Ausnahmeregelungen (Enkel, Pflege- oder Adoptivkinder) benötigen, sprechen Sie mit uns.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie automatisch auch Versicherungsschutz im Fall der Pflegebedürftigkeit, wie sie der Gesetzgeber vorgesehen hat. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.