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Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz

Beitragsbescheinigungen werden Anfang März 2012 für das Jahr 2011 an unsere Mitglieder versandt

21.02.2012

Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können seit dem Steuerjahr 2010 Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung als Sonderausgabe voll steuerlich geltend gemacht werden. Um die Beiträge anrechnen zu können, müssen diese direkt elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden.

 Welche Beiträge sind steuerlich absetzbar?

  • Beiträge zur so genannten Basiskrankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dies Beiträge ohne Krankengeldanspruch. Bei einer Versicherung mit Krankengeldanspruch kürzt das Finanzamt die Summe pauschal um 4 Prozent.
  • Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung.

Wer meldet die Daten?

  • Für Arbeitnehmer erfolgt die Meldung durch den Arbeitgeber.
  • Bei Rentnern bzw. Künstlern meldet der Rentenversicherungsträger bzw. die Künstlersozialkasse die entsprechenden Daten an das Finanzamt.
  • Für alle Versicherten, die ihre Beiträge selbst an uns als ihre Krankenkasse entrichten (beispielsweise freiwillig Versicherte) erfolgt die Meldung durch uns jeweils bis zum 28. Februar für das abgelaufene Kalenderjahr.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Für alle genannten Personengruppen müssen wir Bonuszahlungen und Prämien­erstattungen aus Wahltarifen an das Finanzamt melden, da diese die Beitragszah-lungen mindern. Diese werden als Beitragserstattungen ausgewiesen.

Die Übermittlung der Meldungen an die Finanzbehörden erfolgt über Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Wenn Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Künstler sind, erfragen wir die Steuer-ID direkt beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung Ihrerseits bedarf. Für diese Personengruppen sind wir in jedem Fall verpflichtet, Erstattungen zu melden. Hier besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs.

Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an uns, benötigen wir zur Abfrage der Steuer-ID und zur Übermittlung der Beitragszahlungen an die Finanzbehörde schriftlich Ihre Einwilligung. Für Neukunden seit dem Jahr 2011 erfolgt die Einverständnisabfrage über unseren Auf­nahmeantrag. Ihre erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Beachten Sie jedoch, dass wir im Falle eines Widerspruchs an die Finanzbehörden keine Meldungen über gezahlte Beiträge, Bonus- oder Prämienzahlungen machen dürfen. Über mögliche Auswirkungen (Entfall von möglichen steuerlichen Entlastungen) informiert Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Meldung der gezahlten Beiträge und Beitragserstattungen erfolgt am 28.02.2012 für das Jahr 2011 an die Finanzverwaltung. Selbstverständlich erhalten Sie von uns einen Nachweis über die gemeldeten Daten.

Alle Informationen rund um das Bürgerentlastungsgesetz finden Sie im Internet auf den Seiten des
Bundesministeriums für Finanzen.

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