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Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können seit dem Steuerjahr 2010 Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung als Sonderausgabe voll steuerlich geltend gemacht werden. Um die Beiträge anrechnen zu können, müssen diese direkt elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden.
Für alle genannten Personengruppen müssen wir Bonuszahlungen und Prämienerstattungen aus Wahltarifen an das Finanzamt melden, da diese die Beitragszah-lungen mindern. Diese werden als Beitragserstattungen ausgewiesen.
Die Übermittlung der Meldungen an die Finanzbehörden erfolgt über Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Wenn Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Künstler sind, erfragen wir die Steuer-ID direkt beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung Ihrerseits bedarf. Für diese Personengruppen sind wir in jedem Fall verpflichtet, Erstattungen zu melden. Hier besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs.
Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an uns, benötigen wir zur Abfrage der Steuer-ID und zur Übermittlung der Beitragszahlungen an die Finanzbehörde schriftlich Ihre Einwilligung. Für Neukunden seit dem Jahr 2011 erfolgt die Einverständnisabfrage über unseren Aufnahmeantrag. Ihre erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Beachten Sie jedoch, dass wir im Falle eines Widerspruchs an die Finanzbehörden keine Meldungen über gezahlte Beiträge, Bonus- oder Prämienzahlungen machen dürfen. Über mögliche Auswirkungen (Entfall von möglichen steuerlichen Entlastungen) informiert Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Meldung der gezahlten Beiträge und Beitragserstattungen erfolgt am 28.02.2012 für das Jahr 2011 an die Finanzverwaltung. Selbstverständlich erhalten Sie von uns einen Nachweis über die gemeldeten Daten.
Alle Informationen rund um das Bürgerentlastungsgesetz finden Sie im Internet auf den Seiten des
Bundesministeriums für Finanzen.